AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 
1 Allgemeines
SOCIAL-WORLD – Verein zur Förderung internationaler Begegnung (in der Folge kurz SW genannt) ist eine nicht auf Gewinn ausgerichtete Organisation, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, jungen Menschen bzw. auch Interessierten, Auslandspraktika zu ermöglichen bzw. zu vermitteln und Know-how, welches für internationale Beziehungen wichtig ist, zu bieten.
Das Leistungsspektrum von SW umfasst beispielhaft die Organisation und Durchführung von Lehrgängen, die auf ein Auslandspraktikum vorbereiten bzw. Basis-Know-how in den Bereichen Cross-Cultural-Management oder Social-Welfare-Management bietet, die Vermittlung von Praktikumsstellen, die Betreuung und Servicierung der Kunden und allfällig weiterer Angebote.
 
2 Geltungsbereich
Die in diesen AGB angeführten Bedingungen gelten für alle Verträge über Angebote von Ausbildungsveranstaltungen und Auslandspraktika von SW.
 
3 Abschluss des Vertrages
Mit der Buchung einer Leistung von SW kommt ein verbindlicher Vertrag zwischen Kunde und SW zustande. Für den Vertrag gelten die gegenständlichen AGB. Die Buchung eines Angebotes von SW kann mittels des vorgefertigten Formulars erfolgen und muss per E-Mail, Fax oder postalisch an SW übermittelt werden.
Mit Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung kommt der Vertrag zwischen SW und dem Kunden zustande.
 
4 Leistungen von Dritten
Sollten Leistungen von Dritten übernommen werden – als Beispiele seien Reisebüro- und Hotelleistungen genannt –, wird im Vertrag darauf ausdrücklich hingewiesen. Es gelten für diesen Teil der Leistung die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen und gegebenenfalls die Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners.
Angebote in Prospekten etc. von z.B. Unterkünften sind für SW nicht bindend und gelten für den Kunden nur, soweit es von SW selbst als Angebot ausgehändigt wurde und dies mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart wurde.
SW ist nicht als Reisebüro tätig und übernimmt auch keine Reisebüroleistungen. Solche werden gegebenenfalls über konzessionierte Reiseveranstalter abgewickelt.
 
5 Datenschutz
Die für die Vertragsaufsetzung benötigten persönlichen Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Leistungen und Kundenbetreuung verwendet und werden nicht an Dritte weiter gegeben. Ausgenommen davon sind Unternehmen, die für die Leistungsabwicklung erforderlich sind und Partnerfirmen, die im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen mit SW in Verbindung stehen.
 
6 Leistungen
Alle Leistungen, welche durch SW erbracht werden, sind im jeweiligen Leistungsvertrag, welcher dem Kunden bekannt ist, festgehalten. Es ist jederzeit möglich, Rückfragen bezüglich der Veranstaltungen, des Auslandsaufenthaltes und Reiseverbindungen über das Zielland an SW zu richten. Jedoch hat sich der Teilnehmer im Vorfeld über die gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften das Ziellandes zu informieren. Der Kunde muss sich vor der Abreise über die geltenden Bestimmungen informieren und ist selbst für deren Einhaltung verantwortlich.
 
7 Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet bei der Anmeldung wahrheitsgemäße Angaben zu machen und bestätigt dies mit dem Abschicken der Anmeldung. Die Voraussetzungen für das Programm müssen erfüllt werden. So kann es dazu kommen, dass der Kunde einen Sprachtest absolvieren muss, um den Praktikumsanforderungen zu entsprechen. Sollte dieser nicht bestanden werden, weist SW ausdrücklich darauf hin, dass der Kunde zum Praktikum nicht zugelassen werden kann.
 
7.1
Personen, die sich über die SW-Website für eine Praktikumsstelle inklusive des Lehrgangs oder nur für den Lehrgang interessieren, sind damit einverstanden, dass mit dem Absenden des Interessentenformulars keine direkte Kontaktaufnahme mit dem Praktikumsstellenanbieter erfolgt bzw. nach Offenlegung des Unternehmens/Organisation es nicht im Sinne des Systems ist, dass der Interessent direkt mit dem Praktikumsstellenanbieter Kontakt aufnimmt um damit SW zu umgehen. In solchen Fällen ist der Kunde damit einverstanden, den Lehrgang in Anspruch zu nehmen bzw. wenn er darauf verzichtet, die Lehrgangsgebühr zu entrichten.
 
7.2
Dem Kunden wird mit Abschluss des Vertrages ein Recht auf eine Bewerbung und ein Vorstellungsgespräch bei der gewünschten Praktikumsstelle eingeräumt. Jedoch erhält der Kunde keinen Anspruch auf die tatsächliche Zulassung zum Praktikum.
 
8 Zulassung zum Praktikum
Es müssen die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt werden, um für ein Praktikum zugelassen zu werden. Voraussetzungen sind: mindestens eine Matura/Studienzulassung oder gegebenenfalls eine einschlägige Berufspraxis.
Ferner müssen die Kunden die Einzelvoraussetzungen je nach Praktikum erfüllen. Die erforderlichen Leistungsnachweise müssen eingereicht werden, sowie in manchen Fällen ein Sprachtest durchgeführt werden. Andernfalls kann der Kunde von dem Praktikumsgeber abgelehnt werden.
 
9 Bestätigungen
Der Kunde erhält für das Praktikum sowie für die Ausbildungsveranstaltung jeweils eine Teilnahmebestätigung. Voraussetzung dafür ist, dass der Teilnehmer mindestens 75 % – wenn nicht in Vertrag anders vorgeschrieben –der Kursveranstaltungen besucht hat. Bei den Praktika gilt die absolvierte Praktikumszeit gemäß den Aufzeichnungen des Praktikumsgebers.
 
10 Vertragsrücktritt durch den Kunden
Ein genereller Rücktritt vom Vertrag ist vor Beginn der Abreise jederzeit möglich, wobei je nach Zeitpunkt Entschädigungen für den Reisepreis von SW einbehalten werden müssen. Die Entschädigung beträgt wie folgt:
a) bis zum 30. Tag vor Reiseantritt: 20%
b) ab dem 29., bis einschließend 15. Tag: 40%
c) ab dem 14., bis einschließend 8. Tag: 50%
d) ab dem 7. Tag bis zum Tag vor dem Reiseantritt: 100%
e) bei Nichtantritt der Reise 100%
 
Rücktritte seitens von SW sind jederzeit möglich, sowie Rücktritte wegen höherer Gewalt.
Bei Vertragsrücktritt von dem Kunden, hat dieser die Möglichkeit gegen eine Gebühr von 150,- Euro einen Ersatzteilnehmer zu bestellen. Dieser Ersatzteilnehmer muss jedoch die Anforderungen des Programms erfüllen und kann von SW abgelehnt werden.
Wird seitens des Kunden im Vertrag der Praktikumsgeber bestätigt, dann ist in der Folge kein Rücktritt von diesem Leistungsdetail möglich. Sollte es – aus welchen Gründen auch immer – zu einer vorzeitigen Auflösung des Praktikumsverhältnisses kommen, hat dies keine Auswirkung auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und SW.
 
11 Änderungen des Vertrags
Sobald der Vertrag abgeschlossen wurde, hat der Kunde kein Recht mehr auf Vertragsänderung oder Umbuchungen, z.B. der Unterkunft. In Ausnahmefällen können Umbuchungen jedoch von SW gegen eine Gebühr vorgenommen werden. Die Höhe der Gebühr richtet sich an dem zu verändernden Leistungsdetails und kann von 0 Prozent bis max. 20 Prozent des Leistungsdetails ausmachen.
Sollten Teile der von SW angebotenen Leistungen von Kunden nicht in Anspruch genommen werden, so entsteht kein Anspruch auf Entschädigung. Jedoch wird hier nach Möglichkeit eine Teilerstattung von SW an den Kunden erfolgen.
Im Falle von Überbuchungen von Ausbildungsveranstaltungen ist SW bemüht Ersatzveranstaltungen zum gleichen Termin zu organisieren oder Ersatztermine anzubieten. Im ersteren Fall besteht keine Vertragsänderung, im zweiten Fall kann der Kunde von dem Vertrag gegen Ersatz der an SW geleisteten Zahlungen zurücktreten. Darüberhinausgehende Zahlungen an Dritte sind davon nicht betroffen und gehen zu Lasten des Kunden.
 
12 Zahlungsbedingungen
Nach Vertragsabschluss, in dem Leistungen und Gegenleistungen angeführt sind, und dem Erhalt der Bestätigung der Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 50% der Gesamtkosten zu bezahlen. Die Summe ist innerhalb einer Woche auf das Konto von SW zu überweisen und wird von den Gesamtkosten abgezogen.
Sollte eine Bekanntgabe des Praktikumsgebers notwendig oder gewünscht sein, so ist es zur Absicherung des Vertrags mit SOCIAL-WORLD notwendig den Gesamtbetrag (Verwaltungskostenbeitrag oder Lehrgangsbeitrag) zu überweisen.
Der übrige Betrag muss spätestens fünf Wochen vor dem Antritt der Reise überwiesen werden. Nach Eingang des Gesamtbetrages auf das Konto von SW werden dem Kunden die erforderlichen Unterlagen wie z.B. Details über die Reise, dem Lehrgang und des Praktikums sowie die für die Lehrgangsvorbereitung notwendigen Unterlagen sofortig übergeben bzw. zugeschickt.
Sollte die eigentliche Buchung des Kunden später als fünf Wochen vor Lehrgangsbeginn erfolgen, sind die Gesamtkosten ohne vorherige Anzahlung unverzüglich auf das Konto von SW zu überweisen.
Allfällige Transaktionskosten gehen zu Lasten des Kunden, so dass der Preis für das jeweilige Leistungsdetail auf das Konto von SW einzugehen hat.
 
13 Vertragsrücktritt durch SW
Wesentlicher Bestandteil der SW-Leistungen sind die Ausbildungsveranstaltungen in Form von Wochenlehrgängen. Diese benötigen eine Mindestteilnehmerzahl. Sollte diese nicht erreicht werden, hat SW jederzeit das Recht vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat der Kunde Anrecht auf eine vollständige Refundierung der bereits bezahlten Beträge. Die Rücküberweisung erfolgt seitens SW innerhalb von 14 Tagen auf ein vom Kunden genanntes Konto. Allfällige vom Kunden beauftragte Leistungen an Dritte sind davon nicht betroffen. Der Kunde ist damit ausdrücklich einverstanden im Falle des Nichtzustandekommens keine Regressforderungen an SW zu stellen.
Sollte der Kunde trotz Absage des Lehrgangs seitens von SocialWorld das Auslandspraktikum absolvieren wollen oder wurde der Praktikumsgeber an den Kunden bereits bekannt gegeben, so werden die Lehrgangskosten ebenfalls vollständig retourniert, doch es fällt eine einmalige Zahlung des Verwaltungskostenbeitrags an.
Sollte ein Kunde gegen Gesetze, Vorschriften, Sitten oder Gebräuche des Reiselandes verstoßen bzw. sich nicht an die Regeln von SW halten – z.B. in Form von Störung des Programms bei den Lehrgängen und/oder beim Praktikum –, ist SW berechtigt von dem Vertrag zurückzutreten. Dasselbe gilt auch für vorsätzliche Beschädigungen der Unterkunft und/oder des Arbeitsplatzes oder für falsche Angaben bei den persönlichen Daten. Eine Refundierung der Kosten – auch anteilige – ist in diesem Fall nicht möglich. Damit erklärt sich der Kunde ausdrücklich einverstanden.
Bei erstmaligen Vorkommen wird der Kunde einmal abgemahnt, bevor der Vertrag aufgelöst wird, es sei denn, es handelt sich um schwerwiegende Fälle von Verstößen, wie z.B. die Gefährdung anderer Kunden oder bei der Weigerung einer Verhaltensänderung ohne gerechtfertigten Grund.
Sollte es zu einem Vertragsrücktritt von SW kommen, so hat der Kunde das Programm bzw. das Praktikum zu verlassen und die Heimreise auf eigene Kosten zu organisieren. Der Preis für die Rückreise wird in diesem Fall von SW nicht zurückerstattet bzw. verfallen allfällige Kosten für die Unterkunft (gilt für das Leistungspaket „All-inclusive“).
 
14 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften und Vorschriften des Reiselands
SW informiert die Kunden vorab über Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften und setzt sie bei Änderungen unverzüglich davon in Kenntnis. Diese Informationen dienen jedoch nur als Überblick und sind ein Beratungsangebot, welches gegebenenfalls die Konsultation eines Arztes nicht ersetzen kann.
Der Kunde ist verpflichtet, sich selbstständig Informationen über das Reiseland einzuholen und selbst verantwortlich sich an die gültigen Vorschriften zu halten. Als Beispiele seien allfällige Einreisebeschränkungen, Gültigkeitsfristen der Reisedokumente, Visa, Arbeitsgenehmigungen, und Ähnliches genannt.
Es wird auch empfohlen eine Rückholversicherung abzuschließen und eventuell geltende Reise- und Sicherheitswarnungen zu beachten.
Der Kunde ist für das Mitführen der benötigten Reisedokumente und allfällig weiterer notwendiger Unterlagenselbst verantwortlich.
 
15 Beschränkung der Haftung
Die Haftung entfällt für SW, wenn Mängel an Leistungen bzw. Leistungsstörungen sowie Sach- und Personenschäden von Dritten verursacht werden z.B. vom Hotel, von der Praktikumsstelle, von Reisedienstleistern, usw. Für Schäden ist die Haftung von SW auf den zweifachen Leistungspreis beschränkt, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
Für Schäden, die sich aus dem Praktikumsverhältnis mit dem Praktikumsgeber ergeben, übernimmt SW keine Haftung.
Aus der Verwendung der bei den SW-Veranstaltungen erworbenen Kenntnissen können keinerlei Haftungsansprüche gegenüber SW geltend gemacht werden. Gleiches gilt auch für Schäden, die aus geänderten oder nicht durchgeführten Veranstaltungen oder Praktika entstanden sind.
 
16 Anspruchsverjährung
Sollten Leistungen von SW nicht vertragsgemäß erbracht worden sein, so kann der Kunde innerhalb von zwei Wochen Ansprüche geltend machen.
Von der Geltendmachung ausgeschlossen sind Gepäcksschäden bzw. Verlust und Verzögerung der Gepäckszustellung.
 
17 Weiteres
SW übernimmt keine Gewähr bei Druck- und Schreibfehlern in SW-Unterlagen und Publikationen bzw. bei Schreibfehlern auf den SW-Internetseiten. Ferner behält sich SW Irrtümer vor.
Für den Vertragsabschluss zwischen den Kunden und SW wird ausschließlich österreichisches Recht herangezogen.Sollte es zu einer Klage gegenüber SW kommen, so erfolgt diese am Sitz von SW. Wird gegenüber eines Kunden geklagt, so ist der Wohnsitz entscheidend.